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Stiftungszweck

In erster Linie:
Die Unterstützung von Menschen, deren seelisches Leid Ursache oder Folge einer Hilfsbedürftigkeit ist, insbesondere von Patienten und Bewohnern des Klinikums Christophsbad und des Christophsheims in Göppingen.

In zweiter Linie:
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf denjenigen Gebieten des Gesundheitswesens, die mit den Aufgaben und Zielen des Christophsbades in Verbindung stehen.

Die Stiftungsziele sind in der Satzung der Dr.-Heinrich-Landerer-Stiftung wie folgt benannt:

  • Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere Patienten des Klinikums Christophsbad und Bewohner des Christophsheimes, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder ihrer Bedürftigkeit auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf den Gebieten des Gesundheitswesens, die mit den Aufgaben und Zielen des Klinikums Christophsbad und des Christophsheimes in Zusammenhang stehen.
  • Die Stiftung kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie andere Organisationen und Einrichtungen, die in gemeinnütziger Weise dem Stiftungszweck entsprechende Ziele verfolgen, unterstützt bzw. mit ihnen zusammenarbeitet.
  • Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke und ist selbstlos tätig.

Für diese Aufgaben werden das Stiftungsvermögen, die Zinsen auf dasselbe und die erhaltenen Spenden verwendet. Unter der Leitung des Vorsitzenden des Vorstandes wird zu den bis zum jeweiligen Sitzungstermin eingegangenen Förderanträgen entschieden.